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KURZZEITKENNZEICHEN-EVB
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EINFACH, SCHNELL & SICHER

Zoll-Ausfuhranmeldung mit Kurzzeitkennzeichen

Die Ausfuhr eines Fahrzeugs mit angebrachten Kurzzeitkennzeichen ist generell möglich. Hierbei wird beim Zoll angegeben, dass Ihr Fahrzeug per Anhänger überführt wird. Auf eigener Achse kann nur ein Zollkennzeichen in den Papieren vom Zoll eingetragen werden.

Privatpersonen empfehlen wir ein Zollkennzeichen zu beantragen. Es ist zwar etwas teurer und aufwendiger in der Beschaffung, während der Fahrt werden Sie jedoch weniger Probleme mit diesem Kennzeichen haben, da es auch von den ausländischen Behörden akzeptiert werden muss. Kurzzeitkennzeichen werden in manchen Ländern nicht anerkannt, es drohen Strafen und weitere​Kosten.

Unten listen wir alle erforderlichen Angaben auf die für eine Zoll-Ausfuhranmeldung benötigt werden:

Erforderliche Angaben für eine Zoll-Internet-Ausfuhranmeldung


I. Angaben zum Ausführer und Empfänger


II. Angaben zur Route


III. Angaben zum Fahrzeug

Im Fahrzeugschein (Teil I) zu finden unter:
1. Hersteller u. Typ D.1 u. D.3
2. Fahrzeugart (LKW,PKW..) 5
3. Fahrgestellnummer E
4. Erstzulassung B
5. Kraftstoff (Diesel, Benzin,..) P.3
6. Hubraum P.1
7. Gesamt-Rohmasse G

IV. Angaben zur Rechnung

Netto-Rechnungsbetrag