Zoll-Ausfuhranmeldung mit Kurzzeitkennzeichen
Die Ausfuhr eines Fahrzeugs mit angebrachten Kurzzeitkennzeichen ist generell möglich. Hierbei wird beim Zoll angegeben, dass Ihr Fahrzeug per Anhänger überführt wird. Auf eigener Achse kann nur ein Zollkennzeichen in den Papieren vom Zoll eingetragen werden.Privatpersonen empfehlen wir ein Zollkennzeichen zu beantragen. Es ist zwar etwas teurer und aufwendiger in der Beschaffung, während der Fahrt werden Sie jedoch weniger Probleme mit diesem Kennzeichen haben, da es auch von den ausländischen Behörden akzeptiert werden muss. Kurzzeitkennzeichen werden in manchen Ländern nicht anerkannt, es drohen Strafen und weitereKosten.
Unten listen wir alle erforderlichen Angaben auf die für eine Zoll-Ausfuhranmeldung benötigt werden:
Erforderliche Angaben für eine Zoll-Internet-Ausfuhranmeldung
I. Angaben zum Ausführer und Empfänger
- Name und Anschrift Ausführer (wenn vorhanden auch Zollnummer)
- Name und Anschrift Empfänger/Käufer
II. Angaben zur Route
- Ausfuhrland (von)
- Bestimmungsland (nach
- Ausfuhrzollstelle (Vorführung des Fahrzeugs)
- Ausgangszollstelle (Grenzübergang EU-Nicht EU)
III. Angaben zum Fahrzeug
Im Fahrzeugschein (Teil I) zu finden unter: | |
---|---|
1. Hersteller u. Typ | D.1 u. D.3 |
2. Fahrzeugart (LKW,PKW..) | 5 |
3. Fahrgestellnummer | E |
4. Erstzulassung | B |
5. Kraftstoff (Diesel, Benzin,..) | P.3 |
6. Hubraum | P.1 |
7. Gesamt-Rohmasse | G |
IV. Angaben zur Rechnung
Netto-Rechnungsbetrag