Anmeldung des Kurzzeitkennzeichens
Die Gebühren bei der Zulassungsstelle betragen derzeit zwischen 12.80 € und 13.10 €, sie sind beim Straßenverkehrsamt zu entrichten.Fahrzeugschein
Der Fahrzeugschein wird mit den Kurzzeitkennzeichen beim Straßenverkehrsamt ausgehändigt.
Wichtige Daten die immer vor der Fahrt ausgefüllt werden müssen sind:
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN / VIN)
- Erstzulassung (EZ)
- Marke
- Aktuelles Datum
- Unterschrift
Platinen
Kennzeichenplatinen werden vom Antragsteller bezahlt. Je nachdem in welchem Ort man sich aufhält, liegen die Preise bei ca. 10-30 € für beide Platinen/ Kennzeichenpaar.
Diese sind günstiger als die Platinen vom amtlichen Kennzeichen.
Papiere
- gültiger Personalausweis
- oder Reisepass + Meldebestätigung
- Versicherung / eVB Nummer für Kurzzeitkennzeichen
- Fahrzeugschein (Teil I), Fahrzeugbrief (Teil II) ,EG-Übereinstimmigkeitsbescheinigung (COC), Gutachten gem. § 21 StVZO oder Genehmigung gem. § 13 EG-FGV
- Untersuchungs-/Prüfberichte bzw. HU-Stempel auf dem Fahrzeugschein (Teil I)
Abmeldung
Es ist keine Abmeldung erforderlich. Der Antragsteller muss nicht erneut in die Zulassungsstelle gehen um das Kurzzeitkennzeichen abzumelden.
Am rechten Rand wird das Ablaufdatum ins Kennzeichen geprägt. Nach Ablauf diesen Datums ist das Kurzzeitkennzeichen nicht mehr gültig und es kann entsorgt werden.
Internetzulassung
Da es gesetzlich vorgegeben ist, dass der Antragsteller die Kennzeichen in seiner örtlichen Zulassungsstelle bzw. in der Zulassungstelle des Standorts des Fahrzeugs beantragen muss, ist die Online-Anmeldung des Kurzzeitkennzeichens erschwert worden. Wenn Ihre Zulassungsstelle einen Onlineschalter hierfür anbietet, können Sie diesen nutzen. Ansonsten müssen Sie leider in die Zulassungsstelle gehen.
Für Kurzzeitkennzeichen wird keine KFZ-Steuer berechnet, wie Sie sonst für die anderen Kennzeichen üblich ist.
Da die feste Gültigkeit nur 5 Tage beträgt und die Zurechnung der KFZ-Steuer zu viel Aufwand bedeuten würde entfällt diese.
Bedarfsnachweis
Der Bedarfsnachweis ist vom Beamten am Schalter abhängig. Entweder reicht dort die Begründung aus, dass man ein Kurzzeitkennzeichen zur Überführung von A nach B benötigt oder eine Prüf- oder Probefahrt machen möchte. Oder aber der Beamte will genauere Details zum Fahrzeug haben. Der Kaufvertrag, Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein reicht eigentlich immer aus.
Falls man nichts davon zur Hand hat, kann man dem Beamten eine Anzeige aus dem Internet oder aus der Zeitung vorlegen. Hat man sich beispielsweise für ein Fahrzeug aus “mobile de” entschieden, ist es in der Regel ausreichend, dem Beamten einen Ausdruck davon vorzulegen.